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Heinz Rudolf Kunze & Verstärkung - Können vor Lachen Tour 2024

AMO Kulturhaus
Kabarett & Comedy, Show
Datum
Uhrzeit

Heinz Rudolf Kunze ist wortgewandter, intellektueller Poet und Rockmusiker. Hits wie „Dein ist mein ganzes Herz“, „Lola“, „Finden Sie Mabel“, „Aller Herren Länder“ oder „Leg nicht auf“ machten ihn berühmt und lieferten den Soundtrack einer ganzen Generation. 2024 geht er mit seinem neuen Album KÖNNEN VOR LACHEN auf Tour durch Deutschland. Im Gepäck hat der Rockpoet seine Band, „die Verstärkung" mit 6 herausragenden Musikern - alle großen Hits und neue Songs!

Egal ob Fan der ersten Stunde, Dauergast oder Neuling: Diesen HEINZ RUDOLF KUNZE sollte sich niemand entgehen lassen!

 

KÖNNEN VOR LACHEN ist das 39. Studioalbum des Hannoveraners. Darauf gewährt er einen ganz persönlichen und verletzlichen Einblick in seine Welt und Wahrnehmung des Zeitgeschehens der letzten Jahre. Ein Album wie ein Blick durch ein Kaleidoskop, mit vielen verschiedenen Farbtönen und Mustern, nie den Kern der Menschenfreundlichkeit vermissend, intim und doch mit Weitblick.  

 

Heinz Rudolf Kunze bleibt dabei kantig, wird nie zum Mitläufer. Über die Jahrzehnte mischt er sich immer wieder in gesellschaftliche Diskussionen ein, hält mit seiner Meinung nicht hinter den Berg. Ob in der Anti-Atom- und Friedensbewegung Anfang der 80er, „Band für Afrika“, „Rock gegen rechte Gewalt“, bis heute stellt er sich seiner politischen Verantwortung als Künstler und Mensch.

Tickets: 58,60€ 

Veranstalter: mawi-concert.de

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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