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Münchener Freiheit

Verlegt vom 28.01. auf den 20.09.2023
AMO Kulturhaus
Schlager & Volksmusik
Datum
Uhrzeit

Das Konzert wurde aus krankheitsbedingten Gründen vom 28.01. auf 20.09.2023 verlegt.

Deutsche Musiklegende

Die Inspiration zu dem Bandnamen holten sich Sänger und Keyboarder Stefan Zauner und Gitarrist Aron Strobel von einem gleichnamigen Café in der bayrischen Metropole. Die Münchener Freiheit war geboren. Zunächst mit Bassist Freddie Erdmann und Schlagzeuger Günter Stolz, bevor sich die endgültige Besetzung formierte: 1983 stießen Michael Kunzi (Bass und Gesang), Alexander Grünwald (Keyboard) und Renard Henry Hatzke (Schlagzeug) als weitere Mitglieder dazu.
Zu Beginn ihrer Karriere konnte die Münchener Freiheit die ersten Erfolge mit dem Album „Umsteiger“ aus dem Jahr 1982 und „Licht“ aus dem darauffolgenden Jahr feiern. Den ersten richtigen Charterfolg brachte dann die Single „Oh Baby“. Ende 1985 dann der finale Durchbruch, denn die Single „Ohne dich (schlaf ich heut Nacht nicht ein)“ nistete sich nicht nur über mehrere Wochen in den deutschen Charts ein, der Song schaffte es in Österreich und der Schweiz sogar auf Platz eins. Von da an ging es mit einem Hit nach dem nächsten weiter und Titel wie „Tausendmal du“, „So lang man Träume noch leben kann“ oder „Bis wir uns wiedersehn“ machten die Band um Zauner nicht nur einer breiten Masse bekannt, sondern heimsten auch weitere Chartplatzierungen ein.

Tickets: ab 45,45 €
inkl. der gesetzl. MwSt., Vorverkaufsgebühr, Buchungsgebühr von max. € 2,50 zzgl. Service- & Versandkosten.

Karten erhältlich bei Magdeburg Ticket.

Veranstalter: känguruh production konzertagentur gmbh

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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