Kurt Krömer - STRESSSITUATIONEN 2021

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Bitte beachten Sie unbedingt unsere Sicherheitshinweise, da bei der Veranstaltung die 2G+ Regelung gilt, d. h. alle Gäste zusätzlich zum Impfnachweis oder der Genesenenbescheinigung einen anerkannten, gültigen Testnachweis benötigen. Dort finden Sie auch einen Link zum Testzentrum.
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Wohnhaft in Neukölln, zu Hause auf der Bühne: Kurt Krömer ist ein schrulliger, gnadenloser Kabarettist mit eigenwilligem Modebewusstsein und Berliner Schnauze. Deutsches Kulturgut, von dem sich das deutsche Publikum so ziemlich alles gefallen lässt. Krömer, dessen Charme irgendwo zwischen Straßenverkehrsamt und Spelunke einzuordnen ist, feierte 1993 sein Bühnendebüt in der Scheinbar in Berlin.
Mit seiner scharfen Zunge äußert er sich zynisch und auf derart trockene Art und Weise komisch, dass im Publikum das laute Lachen oftmals erst nach einem saalfüllenden Raunen folgt. Krömer ist ein fein gezeichneter Charakter in funkiger Retrokleidung: ein Punk im Körper eines Sparkassenangestellten.
Nach Programmen wie Na, du alte Kackbratze (2005), Kröm de la Kröm (2008) und Der nackte Wahnsinn (2011) ist Stresssituation das mittlerweile sechste Stand-up-Comedy Programm, mit dem Krömer seit Anfang 2018 überaus erfolgreich durch Deutschland reist. Eine garantierte Stresssituation für Tränensäcke, Lachmuskeln und ein tatsächlich ungewohnt provokantes Programm, mit dem Krömer selten ein gutes Haar an Politik, Gesellschaft und dem anwesenden Publikum lässt. Hier kommt keiner ungeschoren davon: weder Omas Couchtisch noch Krömer selbst. Stresssituation ist tolerierte und gewollte Anarchie eines Neuköllners, der auszog, um die Welt auch im Jahr 2019 weiter zu beleidigen.
Tickets: ab 39,- €
Ticketpreise inkl. der gesetzl. MwSt., Vorverkaufsgebühr, Buchungsgebühr von max. € 2,00 zzgl. Service- & Versandkosten.
Anwendung der 2G+ - Regelung
Nur vollständig geimpfte bzw. genesene Besucher erhalten unter Vorlage einer gültigen Eintrittskarte Zutritt zur Veranstaltung. Zusätzlich ist ein negativer Testnachweis erforderlich.* Der entsprechende Nachweis ist am Einlass in schriftlicher oder digitaler Form vorzuzeigen:
- Geimpft: Vorlage eines vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tagen nach der letzten Impfung) per Impfausweis oder digitalem Impfnachweis.
- Genesen: Genesene Gäste müssen einen Genesenenschein in digitaler oder schriftlicher Form mit Datumsnachweis vorlegen.
- Wir akzeptieren nur eine schriftliche oder elektronische Test-Bescheinigung:
- über eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR), die nicht älter als 48 Stunden ist, oder
- über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest) eines anerkannten Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden ist. Sie können sich auch vor Ort ab 16 Uhr im Testzentrum testen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass die Kapazitäten begrenzt sind und buchen Sie vorher einen Termin: https://mobiltest-md.de/de/mobiltest-md.de.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (d. h. ab dem 18. Geburtstag gilt die Ausnahme nicht mehr), die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Am Einlass muss neben dem Nachweis der Impfung oder Genesung sowie der Testung auch ein gültiges Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein, Reisepass, Schülerausweis) vorgezeigt werden, damit die Identität des Geimpften oder Genesenen abgeglichen werden kann. Da Nachweiskontrolle, Ticketscan und Personenkontrolle somit längere Zeit als gewohnt in Anspruch nehmen, bitten wir dringend um frühzeitiges Erscheinen um Warteschlangen zu vermeiden
Mund-Nase-Schutz
Ein medizinischer Mund-Nase-Schutz muss ab dem Betreten der Johanniskirche getragen werden und darf nur am persönlichen Steh- oder Sitzplatz abgenommen werden. Als medizinischer Mund-Nase-Schutz anerkannt werden mehrlagige Einwegmasken (sogenannte OP-Masken) sowie FFP1-, FFP2- oder FFP3-Masken. Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ausgenommen.
Änderungen der Regelungen sind jederzeit möglich. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben kurz vor der Veranstaltung auf der jeweiligen Homepage des Veranstalters. Dort finden Sie ggf. auch noch zusätzliche Sonderregelungen.
Sicherheit
Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 1,50 € verlangt werden.