Besucherordnung Albinmüller-Turm
Die Besucherordnung gilt für alle Personen, die den Albinmüller-Turm betreten und sich dort aufhalten. Das Hausrecht übt die Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM) als Betreiber des Albinmüller-Turms aus. Die Durchsetzung des Hausrechts erfolgt durch hierzu beauftragte Aufsichts- bzw. Ordnungsdienstkräfte.
Die MVGM ist berechtigt, den Zutritt zum Gebäude für Besucher und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, insbesondere den Zutritt nur gegen Erwerb eines Eintrittsausweises zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.
Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder Personensorgeberechtigten gemäß Jugendschutzgesetz gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben. Jugendliche von dem vollendeten 16. Lebensjahr an haben wie Erwachsene uneingeschränkten Zutritt. Die Bestimmungen des Jugendschutzes gelten uneingeschränkt.
Beim Verlassen des Gebäudes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Alle Einrichtungen des Gebäudes sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Gebäudes und auf dem Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Im Albinmüller-Turm besteht absolutes Rauchverbot. Die Nutzung von E-Zigaretten ist ebenfalls nicht gestattet.
Bei Störungen oder in Notfällen kann die Schließung des Gebäudes sowie dessen Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung das Gebäude sofort zu verlassen.
Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zugang zum Turm verwehrt werden und haben nach Aufforderung, das Gebäude zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Jegliches Verhalten, das gegen die berechtigten Interessen des Bertreibers verstößt, ist zu unterlassen, insbesondere:
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jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Gelände des Albinmüller-Turms (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich)
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das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art
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das Mitnehmen von Tieren, Ausnahme: Assistenzhunde
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die Verunreinigung des Gebäudes sowie jegliches Verhalten das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden
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nicht genehmigte Versammlungen und Aufzüge aller Art.
Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:
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Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
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Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
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Glas und andere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
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Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
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Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
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Getränke in Glasflaschen, alkoholfreie Getränke über 0,5 l und alle alkoholischen Getränke sowie Speisen
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Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial.
Recht am eigenen Bild:
Werden durch Mitarbeiter des Betreibers oder durch beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Gebäudes zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Gebäude betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich des Gebäudes hingewiesen. Durch das Betreten des Gebäudes willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
Weitere Sicherheitshinweise:
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Es dürfen sich maximal 50 Personen gleichzeitig im Turm aufhalten.
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Bei ungünstiger Witterung, vor allem bei Sturm und Gewitter bleibt der Turm geschlossen.
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Das Mitbringen und Verzehren von Alkohol jeglicher Art ist verboten.
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Das Rauchverbot ist unbedingt einzuhalten, da bei Nichteinhaltung Rauchmelder eine Alarmierung der Feuerwehr auslösen.
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Während der Schließzeiten wird der gesamte Innenbereich durch elektronische Alarmanlagen überwacht.
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Im Turm befinden sich keine Toiletten.
Datenschutz und Videoüberwachung:
Zur Gewährleistung der Nähere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.mvgm.de/de/datenschutzhinweise.