MVGM als Veranstalter - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Bei Veranstaltungen ab 19 Uhr dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in einer die Aufsichtspflicht wahrnehmenden Person eingelassen werden.
  2. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke von Veranstaltungen.
  3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver­schulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind aus­geschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyro­technischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie Speisen und Getränken ist generell unter­sagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsge­lände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ord­nungsdienst ist angewiesen, ggf. Leibesvisitationen vorzunehmen.
  6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoauf­nahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich unter­sagt. Missbrauch wird urheberrechtlich verfolgt.
  8. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintritts­karte ausschließlich zwischen dem Erwerber und dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  10. Wird durch den Veranstalter die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Nennwert der Eintrittskarte gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle, bei der er die Karte gekauft hat. Darüber hinausge­hende Erstattungen sind ausgeschlossen.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin. Im Übrigen ist Rücknahme ausgeschlossen.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündi­gung das Vorprogramm zu ändern.
  13. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  14. Abgestellte Fahrzeuge werden auf eigene Gefahr geparkt.
  15. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  16. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.