Stehtische auf der Terrasse in der MDCC-Arena in Magdeburg
MDCC-Arena
Erfolg, Leidenschaft, Tradition
Singende Menschen beim Weihnachtssingen in der MDCC-Arena in Magdeburg
Emotionen pur im größten Stadion von Magdeburg

MDCC-Arena
Emotionen pur im top-modernen Sport- und Eventtempel im Herzen Deutschlands

Hier werden Helden geboren. Im weiten Rund schäumen die Emotionen über. Auf den Rängen steht die Sportstadt Magdeburg zusammen, auf dem Rasen kämpfen und begeistern die Spieler des 1. FC Magdeburg (FCM). In der MDCC-Arena wird befreit gejubelt und geweint, geherzt und auch mal getröstet.

Am liebsten feiern die Fans natürlich die Siege des ruhmreichen Fußballvereins, der in dem Stadion seine Heimspiele austrägt. Aber auch bei Events wie dem beliebten Weihnachtssingen oder dem Business-Event Christmas Afterwork sind Gänsehautatmosphäre und ganz große Gefühle garantiert.

Kommen Sie mit auf einen Streifzug durch Magdeburgs top-modernes Fußballstadion, blicken Sie hinter die Kulissen und in die Geschichte der MDCC-Arena. Sie finden auf dieser Seite wertvolle Tipps für Ihren Besuch unseres Stadions.  

Außerdem zeigen wir Ihnen die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Business-Events und Kultur im Flair der Sport- und Fußballstadt Magdeburg.

MDCC-Arena für Eventbesucher

Der „Kaiser“ himself übernahm den ersten Anstoß in der MDCC-Arena: Am 10. Dezember 2006 eröffnete Fußball-Ikone Franz Beckenbauer zusammen mit dem damaligen Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die neu gebaute MDCC-Arena.

Zentral gelegen in der Stadt Magdeburg im Stadtteil Brückfeld empfängt das top-moderne Stadion seither seine Gäste aus ganz Deutschland.

Besucherinnen und Besucher profitieren von der erstklassigen Erreichbarkeit der Arena in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt. Sie ist mit Bus und Straßenbahn ebenso schnell zu erreichen wie mit dem Auto. Zahlreiche Parkplätze stehen im unmittelbaren Umfeld der Arena sowie an der GETEC-Arena ebenfalls zur Verfügung.

Die Legende lebt in der MDCC-Arena Magdeburg

Bis zu 30.098 Gäste finden im Magdeburger Stadion ihren (Stamm-)Platz rings um das Grün des „heiligen“ Fußballrasens. Nicht umsonst sprechen Fans des 1. FC Magdeburg von ihrem „Wohnzimmer“. Sie gaben ihm den Beinamen „Heinz-Krügel-Stadion“ in Anspielung auf den erfolgreichen Meistertrainer Heinz Krügel.

Krügel führte die Spieler des FCM 1974 sogar zum Europapokalsieg. Ein Erfolg, der dem Club als einzigem Verein der ehemaligen DDR gelang. So atmet das Stadion, das auf dem Grund des früheren Ernst-Grube-Stadions errichtet wurde, heute (Fußball-)Geschichte und lässt neue Helden emporsteigen.

 

Magdeburg Ticket

Ob Show, Konzert, Tagung oder Musical – In unseren Locations finden die Highlights in Sachsen-Anhalt statt.

Magische Anziehungskraft für Fußball, Feiern und Business-Events

Kein Wunder, dass die MDCC-Arena ein nahezu magischer Ort mit entsprechender Anziehungskraft für alle Generationen ist. Ob Fußball, Feiern und Geschäftsveranstaltungen im Business-Club oder in der exklusiven Business-Lounge, die Atmosphäre ist immer meisterlich. Auch beim Weihnachtssingen mit zehntausenden vereinten Stimmen kurz vor dem heiligen Abend bzw. beim gemütlichen Christmas Afterwork in der Business-Lounge. Die MDCC-Arena ist eine der Top-Locations in Mitteldeutschland .

Die ganze Begeisterung der Sportstadt erlebten ebenso bereits die besten American Footballer Deutschlands und ihre Fans beim German Bowl XXXIII im Jahr 2011.

PKW & Parkplatz

Die MDCC-Arena können Sie bequem mit dem Auto erreichen. Bei Ihrer Anreise stehen Ihnen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Nutzen Sie zur Planung Ihres Besuchs die Anreisehinweise von Google Maps. Hier geht´s zum Routenplaner.

Frau mit ihrem Kind auf dem Bahnhof

Adresse

MDCC-Arena
Heinz-Krügel-Platz 1
39114 Magdeburg
Tel. +49 391 5934-221

Luftaufnahme des Parkplatzes im städtischen Grüngürtel

ÖPNV

Die MDCC-Arena können Sie gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der MVB erreichen. Mehrere Straßenbahnen halten in unmittelbarer Nähe an der Haltestelle "Arenen".

Einlass

Der Einlass in die MDCC-Arena findet in der Regel zwei Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung statt. Bitte beachten Sie daher die Informationen zum Einlass auf Ihren Eintrittskarten.

Barrierefreiheit

Die MDCC-Arena ist barrierearm gestaltet. Für Rollstuhlfahrer/-innen und deren Begleitperson sind spezielle, überdachte Plätze im Stadioninnenraum vorgesehen. Hiervon sind fünf Plätze für auswertige Fans geblockt. Mehr Infos unter Reisen für alle.

Garderobe

In der MDCC-Arena befinden sich mehrere Garderoben, an denen Sie Ihre persönlichen Gegenstände gegen eine Gebühr abgeben können.

Fotografien & Filmen

Über das Mitbringen von Foto- und Filmkameras bzw. Audio- oder Videoaufzeichnungsgeräten entscheidet der jeweilige Veranstalter. Genauere Informationen können Sie beim Veranstalter erfragen.

Fundbüro

Gefundene Gegenstände werden zentral gesammelt bzw. dem Fundbüro der Stadt Magdeburg übergeben. Falls Sie etwas verloren haben, rufen Sie uns an: +49 391-5934-219. Eine Haftung der MVGM für verloren gegangene Sachen besteht nicht.

Ansicht auf die Hände eines Mannes, der Fotos macht.

MD Ticket

Tickets zu unseren Events erhalten Sie unter Magdeburg Ticket. und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Verlorenes Gepäckstück

Angebote

Neben heißen und kalten Getränken erhalten Sie in der MDCC-Arena beispielsweise Snacks wie Würstchen & Co.

Zahlungsmittel

In der MDCC-Arena können Sie mit der Fan-Karte oder einer Dauerkarte bezahlen. Die Fan-Karten sind gegen einen Pfand von 2 Euro an den Tageskassen erhältlich. Sie können anschließend immer wieder mit Geld aufgeladen werden.

Mitbringen von Speisen & Getränken

Es ist nur erlaubt, alkoholfreie Getränke in PET-Flaschen und Tetrapacks mit maximal 0,5 Litern pro Person mitzunehmen. Ausnahmen gelten für gesundheitliche eingeschränkte Gäste und bei der Verpflegung von Kleinkindern.

Freizeit

Der Elbauenpark bietet die perfekte Gelegenheit zum Spazieren, Entspannen oder seine Attraktionen wie den Jahrtausendturm, Kletterpark oder Schmetterlingshaus zu erkunden.

Zwei alkoholische Cocktail Gin und Tonic, Negroni. Auf einem schwarzen Hintergrund aus Holz.

Events

Die besten Veranstaltungen in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Panoramablick über die Elbe und die historische Altstadt von Magdeburg mit Dom bei Sonnenuntergang in Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Nachtleben

Um den Abend ausklingen zu lassen bietet das Restaurant & Bar Cafe Del Sol oder die Strandbar Magdeburg die perfekte Möglichkeit für einen leckeren Drink.

Zwei junge Freundinnen auf der Stadtstraße nach der Party

Unterkünfte

Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet Gästen Unterkünfte in jeder Größe und für jeden Geschmack.

Außenansicht auf ein Hotelschild

Gastgeberverzeichnis

Ob Hotel, Pension oder Jugendherberge – im Gastgeberverzeichnis der Stadt gewinnen Sie schnell einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Zimmer.

Tische, Sofas mit Hängeleuchten und Pflanzen in einem modernen Hotel

Hotelempfehlungen

In der Nähe der MDCC-Arena befinden sich beispielsweise das Raatswaage Hotel, das ibis Styles Magdeburg und das Hotel Motel One.

Eine Gruppe von Freunden feiert und feiert im Hotel. Feier- und Partykonzept.
Was unsere Gäste sagen

Ist immer einen Besuch wert, tolles Stadion mit tollen Fans und Stimmung.

★★★★★

Google Bewertung Februar 2023

Was unsere Gäste sagen

Heimstätte des 1.FC Magdeburg. Hier herrscht eine der tollsten Atmosphären in einem deutschen Stadion. Ein Muss für jeden Fußballfan. Unbedingt ein Spiel besuchen es wird unvergesslich sein. NurDerFCM

★★★★★

Google Bewertung Dezember 2022

Was unsere Gäste sagen

Sehr sehr cool. Eine wirklich tolle Atmosphäre. Muss man einfach mal erleben. Immer wieder gerne.

★★★★★

Google Bewertung März 2023

Was unsere Gäste sagen

Ob Fußball oder Weihnachtssingen…immer ein Erlebnis.

★★★★★

Google Bewertung März 2023

Was unsere Gäste sagen

Dieser Ort ist sehr empfehlenswert. Seit 1975 besuche ich die Heimspiele.

★★★★★

Google Bewertung April 2023

Unsere weiteren Locations

Stadionordnung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Stadionordnung gilt im umfriedeten Innenbereich (Arena) und im Außenbereich (sämtliche Zu- und Abgänge sowie anliegenden Parkplätzen) des Stadiongeländes, welches bei Veranstaltungen in der Arena zur Nutzung für Besucher der Veranstaltungen zur Verfügung steht. Zum Innenbereich gehört die Arena und alle Flächen bis zur Einzäunung mit den Kassen und Eingängen.

 
§ 2 Widmung
  1. Das Stadion gilt vornehmlich der Austragung von Fußballspielen. Darüber hinaus können andere Sportveranstaltungen/Veranstaltungen nichtsportlicher Art mit überregionalem und repräsentativem Charakter durchgeführt werden.
  2. Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Nutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.
 
§ 3 Aufenthalt
  1. Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer übermäßig alkoholisiert ist oder unter Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln steht, gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich führt, die Absicht hat, die Sicherheit anderer oder die des Stadionbetriebes zu gefährden oder gegen den ein Stadionverbot ausgesprochen wurde.
  2. Im Innenbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen.
  3. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Kontroll- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Blöcken – einzunehmen.
  4. Für den Aufenthalt in der Arena an veranstaltungsfreien Tagen gelten die im Einvernehmen mit den Stadionnutzern getroffenen Anforderungen des Hausrechtsinhabers und ergänzend die Bestimmungen dieser Stadionordnung.
  5. Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der MVGM, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der MDCC-Arena zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Gelände der MDCC-Arena betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, und Film- und Videoaufnahmen im Bereich der MDCC-Arena hingewiesen. Durch das Betreten der Veranstaltungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
 
§ 4 Eingangskontrolle zum Innenbereich
  1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten des Innenbereiches verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
  2. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
  3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Innenbereiches zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
 
§ 5 Verhalten
  1. Innerhalb des Stadiongeländes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
  2. Wer sich auf dem Stadiongelände aufhält, hat den Anordnungen des Kontroll-, des Ordnungs-, des Rettungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
  3. Der Fahrzeugverkehr im Geltungsbereich der Stadionordnung kann durch Weisungen des Ordnungsdienstes sowie sonstiger Berechtigter beschränkt oder untersagt werden.
  4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
 
§ 6 Verbote
  1. Den Besuchern des Innenbereiches ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
    • Waffen jeder Art,
    • Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
    • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,
    • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
    • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
    • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
    • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,20 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
    • mechanisch betriebene Lärminstrumente,
    • alkoholische Getränke aller Art,
    • Tiere,
    • Laserstifte,
    • Schriftstücke, Zeichnungen, Symbole oder Fahnen politischen, ideologischen oder werblichen Charakters sowie sämtliche Gegenstände, die kommerziellen Zielen dienen und von Dritten gesehen werden können,
    • rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales Propagandamaterial,
    • die Verwendung der Schriftzüge "HOGESA" bzw. "Hooligans gegen Salafisten" auf Bekleidung sowie Banner, Fahnen o. ä.
    • Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
    • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten,
    • das Werfen von Gegenständen, die andere gefährden können,
    • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
    • ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
    • bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
    • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen,Verboten ist den Besuchern weiterhin:
    • das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Unparteiischen, Spielern oder sonstigen Personen,
    • das Tragen rechtsradikaler Kleidung, sowie das Einbringen bzw. offene Tragen von Zeichen oder Symbolen rassistischen oder ausländerfeindlichen Inhalts sowie das Rufen bzw. Absingen solcher Inhalte,
    • ohne Erlaubnis des Betreibers oder des Stadionnutzers:
  • das Stadiongelände mit Fahrzeugen alles Art zu befahren
  • Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und Prospekte zu verteilen
  • Sammlungen jeder Art durchzuführen

§ 7 Datenschutz

  1. Zur Gewährleistung der Sicherheit und/oder zu Zwecken der Gefahrenabwehr sowie der Strafverfolgung werden die MDCC-Arena und - teilweise auch - die Anlagen videoüberwacht.
  2. Nähere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.mvgm.de/de/datenschutzhinweise.
§ 8 Haftung
  1. Das Betreten und Benutzen des Stadiongeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden von Besuchern wird vertraglich und deliktisch nur gehaftet, soweit dem Veranstalter oder den von ihm eingesetzten Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und Schäden, die von Dritten oder Besuchern verursacht wurden.
  2. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter/Betreiber zu melden.

 

§ 9 Zuwiderhandlungen
  1. Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Arena- bzw. einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden.
  2. Begründet dieser Verstoß den Verdacht einer strafbaren Handlung, wird Strafanzeige erstattet werden.
  3. Stadionverbote können auch erteilt werden, wenn Verstöße im näheren Umfeld des Stadions z. B. auf den Fußwegverbindungen zwischen Haltestellen und Stadion oder den Parkplatzflächen festgestellt werden.
  4. Stadionverweisungen können vom Kontroll- und Ordnungsdienst oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
  5. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.

Magdeburg, 1. Januar 2019