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Winterkonzert des Sinfonischen Musikschulorchesters Sachsen-Anhalt 2026

Johanniskirche
Klassik, Musik
Datum
Uhrzeit

Von Klassik bis Filmmusik: Das Sinfonische Musikschulorchester Sachsen-Anhalt zu Gast in der Johanniskirche Magdeburg

Am 7. Februar 2026 um 17 Uhr lädt das Sinfonische Musikschulorchester Sachsen-Anhalt (SMO) alle Musikliebhaber zu einem besonderen Konzert in die Johanniskirche Magdeburg ein.

Unter der künstlerischen Leitung von Alexander Ramm werden rund 80 talentierte junge Musiker ihr Können zeigen und ein anspruchsvolles Programm präsentieren. Das Orchester erhält dabei musikalische Unterstützung von spanischen Musikschülern aus der Region Valencia.

Im Vorfeld proben die Musikschüler gemeinsam mit großer Hingabe im Schloss Altenhausen, um nach einer intensiven Probenwoche das sorgfältig erarbeitete Programm auf die Bühne zu bringen.

Traditionell eröffnet das Orchester das Konzert mit dem Prélude aus dem „Te Deum“ von Marc-Antoine Charpentier, welches auch als Eurovisions-Fanfare bekannt ist. Im Anschluss erwartet das Publikum ein vielfältiges Repertoire, das von Klassik bis Filmmusik reicht und garantiert jeden Musikliebhaber begeistern wird.

Erleben Sie die beeindruckende Klangvielfalt des Sinfonischen Musikschulorchesters und genießen Sie einen unvergesslichen Konzertabend in der wunderbaren Atmosphäre der Johanniskirche Magdeburg.

Wir freuen uns darauf, Sie am 7. Februar 2026 / 17 Uhr in der Johanniskirche Magdeburg begrüßen zu dürfen!

Veranstalter: Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.

Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Plätze! Der Eintritt zum Konzert ist kostenfrei, jedoch wird um eine vorherige Platzreservierung gebeten. Reservierungen können per E-Mail an LVDM-LSA@t-online.de oder während der Bürozeiten telefonisch unter 0391 7272780 vorgenommen werden.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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