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The Sound of Hans Zimmer & John Williams

GETEC-Arena
Musik
Datum
Uhrzeit

Die größten Soundtracks der Filmgeschichte erklingen live gespielt von einem klanggewaltigen Symphonieorchester und Chor mit über 100 Mitwirkenden.

Mit Musik aus Blockbustern wie Star Wars, Fluch der Karibik, Harry Potter, Dune, Jurassic Park, Gladiator, Indiana Jones, Inception u. a.

Hans Zimmer hat etwas Unglaubliches geschafft: Der deutsche Komponist arbeitete jahrzehntelang hinter den Kulissen Hollywoods, war für das große Publikum kaum sichtbar – und ist inzwischen dennoch berühmt wie ein Rockstar. Seine überragenden Soundtracks trugen bei vielen Filmen dazu bei, dass sie zu Blockbustern wurden: von „Der König der Löwen“ über „Gladiator“ bis „Interstellar“ und „Dune“. Nur ein einziger lebender Filmkomponist ist genauso berühmt wie er: der große John Williams. Der US-Amerikaner war unfassbare 54 Mal für den Oscar nominiert – fünfmal gewann er den Preis – und es dürfte in der gesamten Filmgeschichte wohl keine berühmtere Melodie geben als seine Fanfare zu „Star Wars“. Diese beiden Komponisten haben viel brillante Musik komponiert, die jeder kennt, die bei Filmzuschauern nostalgische Erinnerungen auslöst – und die auch ohne bewegte Bilder starke Emotionen erzeugt.

So ist es kein Wunder, dass „The Sound of Hans Zimmer & John Williams“ seit Jahren ein Publikumsmagnet ist und deutschlandweit für ausverkaufte Säle sorgt. Nun geht das Projekt mit neuem Programm in die nächste Runde – mit neuen musikalischen Höhepunkten, orchestraler Klangkraft und nostalgischem Kopfkino, das Filmgeschichte hörbar werden lässt.

Veranstalter: MünchenMusik GmbH & Co. KG

Tickets ab: 59,90€

 inkl. der gesetzl. MwSt., Vorverkaufsgebühr, Buchungsgebühr von max. € 2,50 zzgl. Versandkosten.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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