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70. Ottojaner Karneval

AMO Kulturhaus
Datum
Uhrzeit

70 Jahre - Der Karneval in Magdeburg! Die OTTOJANER feiern das große Jubiläum am 20.01.2024 im AMO mit einer bunten Karnevalsnacht durch die sieben Jahrzehnte seit ihrer Gründung.

1954 gab es den ersten hochschulinternen Studentenfasching, und im Wandel der Zeit hat sich eine etwas andere Karnevalveranstaltung entwickelt – die sich eher als Partykarneval beschreiben lässt - der mit seinem Publikum lebt, es begeistert und mitreißt. Mit einem Mix aus Fasching, Showtanz, Akrobatik, Bunter Nummer und Überraschungsgästen im Programm, wissen die OTTOJANER seit Jahrzehnten, ihr Publikum zu begeistern.

Unter dem Motto „Ottos wilde 70er“ soll es ein ganz besonderes Fest für Augen, Ohren und Tanzbeine werden. Ein musikalischer Wettstreit aus japanischen Trommlern und schottischen Pfeifern wird noch vor Mitternacht in einem DJ-Battle münden – so viel sei hier verraten. Es wird wieder neue und bekannte Gesichter auf der Bühne geben, aber auch in großer Zahl befreundete Vereine, Wegbegleiter und Förderer im Publikum des großen Saales.

Ob im feinen Zwirn oder kunterbunt gekleidet, im Look der 50er bis 90er Jahre oder im 2000-Jahre-Style: Sei dabei, bei der großen Partynacht des Karnevals in Magdeburg. Einlass ist ab 19:00 Uhr, das Programm startet ab 20:11 Uhr.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der OTTOJANER:

www.ottojaner.de,

www.facebook.com/ottojaner.

Veranstalter: OTTOJANER e.V

Preis: 29,95 Euro inkl. aller Gebühren
Abendkasse: 35 Euro

Vorverkaufsstellen: Biber Ticket, Kartenhaus, Karnevalsverein „OTTOJANER“ e.V.

Hinweis: Vor Ort ist nur Barzahlung möglich!

Mehr Informationen unter www.ottojaner.de

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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