Eventdetail
Hier finden Sie nähere Informationen

Musik im Turm 2025

Jahrtausendturm
Musik, Schlager & Volksmusik
Datum
Uhrzeit

Die Blasmusikbesetzung des Landespolizeiorchesters Sachsen Anhalt

Die Blasmusikbesetzung des Landespolizeiorchesters Sachsen Anhalt steht unter der Leitung von Ronald Ziem.

Die elf Musiker pflegen mit ihren Konzerten die Verbundenheit zwischen Bevölkerung und Polizei im Rahmen der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Traditionelle Blasmusik präsentiert mit Leidenschaft ist die Visitenkarte dieser beliebten Formation.

Bereichert werden die Konzerte durch die Sängerin Conny, die mit ihrer frischen Art das Programm moderiert.

Veranstalter: NKE GmbH

Tageskarte - Einzelkarten

Erwachsener 9,00€

Ermäßigt 5,50€

(ab 7 bis einschließlich 17 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Freiwilligenausweis-Inhaber (BFD, FSJ, FÖJ) und Otto-City-Card-Inhaber)

Kleine Familie 11,50€

1 Erwachsener + bis zu 3 Kinder 

(7 bis einschließlich 17 Jahre)

Große Familie 20,50€

2 Erwachsene + bis zu 3 Kinder

(7 bis einschließlich 17 Jahre)

Nachzahlerticket (Kombination Inhaber Grünticket)

Erwachsene 4,00€

Ermäßigt 2,50€

(ab 7 bis einschließlich 17 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Freiwilligenausweis-Inhaber (BFD, FSJ, FÖJ) und Otto-City-Card-Inhaber)

EINTRITT FREI

  • Inhaber Jahreskarte Elbauenpark
  • für die Begleitperson eines Behinderten mit Merkzeichen B
  • für Kinder bis einschließlich 6 Jahre

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

Zurück