Der dicke Kater Maurizio di Mauro und der mürrische Rabe Jakob Krakel schmieden nach anfänglichen Animositäten einen gemeinsamen Plan. Sie wollen den bösen Zauberrat Beelzebub Irrwitzer und die Hexe Tyrannja Vamperl stoppen und damit die Welt retten. Ob und wie dieses Vorhaben gelingt, erzählt das Märchen „Der Wunschpunsch“. Das Ensemble der Schaubühne Magdeburg e. V. bringt die zauberhafte Geschichte für Kinder und Familien in diesem Jahr als
Weihnachtsmärchen unter der Regie von Knut Müller-Ehrecke im AMO Kulturhaus auf die Bühne. Die Handlung spielt zu Silvester von fünf Uhr abends bis Mitternacht. Beelzebub Irrwitzer und Tyrannja Vamperl haben ihre Verpflichtungen an bösen Taten nicht erfüllt und drohen zur Hölle zu fahren. Um sich zu retten, brauen sie gemeinsam einen Zaubertrank, um bis Mitternacht möglichst viele Katastrophen zu verursachen. Kater Maurizio di Mauro und Rabe Jakob Krakel haben nun genauso viel Zeit, um das Unglück abzuwenden... Das fesselnde Märchen entführt in eine magische Welt voller Fantasie und Humor. Und
mit einer wichtigen Botschaft: Zusammenhalt kann Berge versetzen! Das Stück stammt aus der Feder des berühmten Erfinders der „Unendlichen Geschichte“ Michael Ende, der auch mit Geschichten wie „Momo“ schon Generationen von Lesern fasziniert hat.
Der Wunschpunsch - 02.12.2023 um 13:30 Uhr
Tickets im Vorverkauf:
Erwachsener: 9 Euro
Kinder und Schüler bis einschließlich 17 Jahre: 6 Euro
Gruppenpreis auf Anfrage über kassenwart@schaubuehne-magdeburg.de
EINTRITT FREI für die Begleitperson eines Rollstuhlfahrers mit Merkzeichen B im Ausweis
Karten gibt es an den biberticket Servicestellen.
Einlass: jeweils 30 min. vor Aufführungsbeginn
Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.