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Der Traumzauberbaum und Josefine, die Weihnachtsmaus

AMO Kulturhaus
Kinder, Sonstiges
Datum
Uhrzeit

Am Weihnachtsmorgen vermählen sich leise Himmel und Erde und so erwacht der Traumzauberbaum in der großen himmlischen Weihnachtswolke

Moosmutzel, das süße Waldgeistermädchen, stimmt gleich ein Traumblatt an mit einem Traumzaubersternenlied für die Kinder. Wie das hier so lecker duftet! Schwupps, da huscht eine Maus die Himmelsleiter herauf und nimmt Kurs auf die Himmlische Speisekammer. Es ist Josefine, die Weihnachtsmaus. Sie will, dass all die armen Mäuse auf der Welt auch einen Weihnachtsteller bekommen. Christa Engel, der strenge Ordnungsengel des himmlischen Direktors, naht: Fremde Personen sind nicht erlaubt im Himmel und schon gar nicht in der Speisekammer. Rasch helfen Moosmutzel und der Traumzauberbaum Josefine, in der verbotenen Himmlischen Speisekammer zu verschwinden.
Der Traumzauberbaum freut sich auf die Lichterfee, die hier am Abend die Kerzen anzünden wird, ein warmes Licht für die Welt, allen ein Wohlgefallen, auch für arme Mäuse. Christa Engel dirigiert die Festvorbereitungen, das Lametta muss aufgehängt werden, der Sternputzer Funkelfix putzt schon eifrig die Sterne, der Himmlische Direktor komponiert und Christa Engel muss schon wieder für ihn rote Komponierbrause aus der Himmlischen Speisekammer holen. Sie geht hinein, ein Aufschrei! “Alarm!” Elf Rosinen fehlen und im Käse ist ein Loch! Da muss man doch sofort einen Riegel vor das Himmelstor schieben! Moosmutzel, Funkelfix und der Traumzauberbaum wissen Bescheid, wer das war, die Kinder auch, aber werden sie Josefine verraten?

Länge: 80 Minuten
Empfohlen ab 3 Jahren

Veranstalter: SAXO`Phon GmbH

Tickets: ab 27,95 Euro

Angezeigte Preise inkl. der gesetzl. MwSt., Vorverkaufsgebühr, Buchungsgebühr von max. € 2,50 zzgl. Versandkosten.

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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