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Atze Schröder

AMO Kulturhaus
Kabarett & Comedy, Show
Datum
Uhrzeit

GEHT WIEDER AUF TOUR UND IST „DER ERLÖSER“

Der Erlöser ist da! Endlich. Wir möchten erlöst werden, denn wir sind alle schuldig: Konsum, Urlaub, Party, Drogen, Netflix und Bayern München befreien uns nicht dauerhaft vom permanenten Gefühl der Ohnmacht. Immer stehen wir auf der falschen Seite, obwohl wir doch alles richtig machen wollen.

Gutes Klima, dauerhafter Frieden und Eierkuchen für alle – nur wie? Die UNO und Disney+ wissen auch nicht mehr weiter. Selbst der Dalai Lama will nicht wiedergeboren werden und verzichtet auf die letzte Staffel.

Was tun? Was hilft? Wer bringt die Erlösung? Fürchtet euch nicht! Atze Schröder hat in seinem Bett den brennenden Busch gesehen und wusste sofort: Ich bin der neue Messias! Der Erlöser! Furchtlos nimmt er der Auftrag an und unterschreibt für drei weitere Jahre! Halleluja, lobet den Herrn Schröder. Er steht auf der Bühne, breitet die Arme aus und ruft: Werft eure Sünden auf mich, ich übernehme eure Schuld! So wird jeder Auftritt zur Arche Noah und selbst die kleinen Tiere bekommen eine Einladung zum Käpitäns-Dinner auf der Kreuzfahrt zur Erlösung!

Atze Schröder erlöst uns in seinem neuen Programm von dem Bösen. Unbeschwert nimmt er uns mit, befreit das Publikum von der Last des Zeitgeistes und wandelt unsere Payback- Punkte gegen gutes Karma. Zwei Stunden voller Ablass, zwei Stunden ohne Schuld, zwei Stunden mit der wohltuenden Erkenntnis: Ja, er ist da – der Erlöser!

Veranstalter: undercover

Tickets: demnächst im Vorverkauf

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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