Eventdetail
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16. Jänner 20:00 Uhr

Johanniskirche
Theater & Schauspiel, Führungen
Datum
Uhrzeit
Anzahl
50 Tickets

Kennen Sie das Stadtwappen von Magdeburg? 

Eine gezinnte, rote, schwarz gefugte Burg mit geöffnetem goldenen Tor und hochgezogenem schwarzen Fallgitter. Auf dem Tor und zwischen den Türmen steht eine grün gekleidete junge Frau, in der erhobenen Rechten einen Blätterkranz als Zeichen ihrer Jungfräulichkeit hochhaltend. Es ist ein redendes Wappen. Es zeigt die Magd auf der Burg, Magdeburg.

Am 16. Januar 2025 um 17.00 und 20.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit diese Figur und ihre Geschichte näher kennen zu lernen.

Nadja Gröschner empfängt Sie an der Pforte der Westhalle, um mit Ihnen einen Spazierweg in das Knattergebirge zu machen und bei wärmenden Getränken die Geschichte der Johanniskirche zu erfahren.

Dann öffnet sich das Portal und vor Ihren Augen erleben Sie die Auferstehung der Magdeburgerin:

Ines Lacroix macht aus dem Denkmal ein tableau vivant. Ein poetischer und aufrührender Monolog der preisgekrönten Berliner Autorin Annett Gröschner ist ein würdiges Gedenken, eine zuversichtliche Ermahnung an Krieg und Zerstörung.

Pünktlich um 21.38 Uhr beginnt dann in der ganzen Stadt das Geläut um zu erinnern an, nie wieder: „39 Minuten und danach der Himmel blutrot!“

Kartenverkauf auf 50 Personen begrenzt und erhältlich unter:

Kulturzentrum Feuerwache
+49 391 6028090 oder feuerwachemd@gmx.de

Im Zusammenhang mit der Sicherheit von Besuchern bei Veranstaltungen werden zusätzliche Taschenkontrollen durchgeführt. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucher gebeten, große Taschen und Rucksäcke am besten gleich zu Hause zu lassen und auch bei kleineren Taschen auf die Mitnahme von Glasflaschen, Spraydosen, spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. zu verzichten. Bei bestimmten Veranstaltungen ist die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken vollständig seitens der Veranstalter untersagt. Erfolgt ein Verbot zur Mitnahme von Taschen und Rucksäcken kann nach der Kontrolle des Inhalts die Abgabe verpflichtend gegen Entgelt in Höhe von 2,00 € verlangt werden.

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