Andreas Gabalier auf der Bühne im AMO Kulturhaus Magdeburg. Im Vordergrund tanzen die Fans
AMO Kulturhaus
Klein, fein, eigen
Tanzendes Publikum vor Bühne, worauf Performer stehen. Konfetti fliegt in der Luft und blau-weiße Scheinwerfer erhellen den Raum.
Legendäres Clubhaus
beliebt bei Stars, Sternchen und Publikum

AMO Kulturhaus
Legendäres Clubhaus beliebt bei Stars, Sternchen und Publikum

 

Hereinspaziert in das „Wohnzimmer“ der Stars! In gemütlicher Club-Atmosphäre erleben die Besucher im AMO Kulturhaus in Magdeburg regelmäßig Deutschlands beste Showacts aus nächster Nähe.

Als legendäre Veranstaltungsstätte kann das beeindruckende Gebäude auf eine lange Geschichte zurückblicken. Über sieben Dekaden hinweg ist das AMO eine der besten Adressen der Stadt für Events jeder Art – von der Tagung bis zum Konzert.

AMO Kulturhaus

ABBA ist aktuell, ABBA ist kultig, ABBA ist SUPER!

AMO Kulturhaus

Münzen, Medaillen, Notgeld

AMO Kulturhaus

Das Musical zusammen mit der Kultband Tänzchentee

AMO Kulturhaus

„Magische Reisen“ Tour 2023/24

AMO Kulturhaus

MAGDEBURG TANZT | Ü30 Party XXL in Magdeburg

AMO Kulturhaus

Flohmarkt für Pflanzenliebhaber

AMO Kulturhaus

Die Abschiedstournee von Marianne & Michael
Mit Stefan Mross, Anita Hofmann und Die Ladiner

AMO Kulturhaus

Angelehnt an die Filmkomödie zu Daniel Defoe’s Weltklassiker „Robinson Crusoe“ nutzt Robbie, der Urenkel in 11. Generation seine Ferien für eine abenteuerliche Reise auf den Spuren seines Vorfahren.

AMO Kulturhaus

Nach dem überwältigenden Bühnen-Comeback der Familienmitglieder kehrt Patricia zu ihren eigenen musikalischen Ursprüngen zurück.

AMO Kulturhaus

Absurd und urkomisch - seine unvergesslichen Sketche live auf großer Deutschland-Tour

AMO Kulturhaus für Eventbesucher

Comedians, angesagte Rock- und Pop-Bands, ausgewählte Showhighlights, Partys, Messen, liebevoll organisierte Seniorentreffen am Nachmittag: Sie alle sind im AMO Magdeburg zu Hause.

Das monumentale Gebäude, zentral in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt gelegen, wurde in den 1950er Jahren als betriebliches Kultur- und Kongresshaus nach den Plänen der Architekten Pohl und Gspann erbaut und am 7. November 1951 eingeweiht.

In seiner wechselvollen Geschichte haben das Haus sowie seine Gäste viel gemeinsam erlebt. So vereint seine Fan-Schar alle Generationen in der gesamten Region Magdeburg.

Highlights im AMO Kulturhaus

Im AMO standen bereits Größen wie Dr. Mark Benecke, Münchner Freiheit, Silly, Manfred Mann, Heinz Rudolf Kunze, Tim Benzko, Johann König, Hannes Wader, Thorsten Sträter, Kurt Krömer, Elsterglanz, Frontm3n, Deine Freunde, Ingo Appelt, Sixx Paxx, Thunder from down under, Hagen Rether, Jürgen von der Lippe und Marlene Jaschke auf der Bühne.

Zudem finden hier jedes Jahr beliebte Veranstaltungen wie Zauber der Travestie, Firebirds Burlesque Show, Contaku Convention, Ottojaner Karneval, Esoterik- und Naturheiltage, Abibälle, Landesmeisterschaft in den Standardtänzen und Münzbörsen statt.

Magdeburg Ticket

Ob Show, Konzert, Tagung oder Musical – In unseren Locations finden die Highlights in Sachsen-Anhalt statt.

Eine hellbeleuchtete Bar im Foyer mit weißen Stehtischen davor. Rechts, die Tür zum Großen Saal. Links, die Treppe zum Kleinen Saal.
Das AMO ist seitlich von außen zu sehen.

PKW + Parkplatz

Das AMO Kulturhaus können Sie bequem mit dem Auto erreichen. Bei Ihrer Anreise stehen Ihnen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Nutzen Sie zur Planung Ihres Besuchs die Anreisehinweise von Google Maps. Hier gehts zum Routenplaner.

Frau mit ihrem Kind auf dem Bahnhof

Adresse

AMO Kulturhaus

Erich-Weinert-Straße 27
39104 Magdeburg

Luftaufnahme des Parkplatzes im städtischen Grüngürtel

ÖPNV

Das AMO Kulturhaus können Sie gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der MVB erreichen. Mehrere Straßenbahnen halten in unmittelbarer Nähe an der Haltestelle AMO Steubenallee.

Der Haupteingang sowie die Längsseite des AMOs ist sichtbar.

Einlass

Der Einlass in das AMO Kulturhaus findet in der Regel eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung statt. Je nach Veranstaltung kann es jedoch Abweichungen geben. Bitte beachten Sie daher die Informationen zum Einlass auf Ihren Eintrittskarten.

Eine hellbeleuchtete Bar im Foyer des AMOs mit weißen Stehtischen davor.

Barrierefreiheit

Das AMO ist barrierearm gestaltet. Mehr Infos unter Reisen für alle.

Garderobe

Im AMO Kulturhaus befinden sich mehrere Garderoben, an denen Sie Ihre persönlichen Gegenstände gegen eine Gebühr abgeben können.

Das AMO ist seitlich von außen zu sehen.

Fotografien & Filmen

Über das Mitbringen von Foto- und Filmkameras bzw. Audio- oder Videoaufzeichnungsgeräten entscheidet der jeweilige Veranstalter. Genauere Informationen können Sie beim Veranstalter erfragen.

Fundbüro

Gefundene Gegenstände werden zentral gesammelt bzw. dem Fundbüro der Stadt Magdeburg übergeben. Falls Sie etwas verloren haben, rufen Sie an: +49 391 5934-219. Eine Haftung der MVGM für verloren gegangene Sachen besteht nicht.

Ansicht auf die Hände eines Mannes, der Fotos macht.

MD Ticket

Tickets zu unseren Events erhalten Sie unter Magdeburg Ticket und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Verlorenes Gepäckstück

Angebot

Es gibt einen Barbereich im Foyer des AMO. Dort erhalten Sie heiße und kühle Getränke. Je nach Veranstaltung gibt es auch kleinere Snacks.

Gastronomen in der Küche bei einer Besprechung

Mitbringen von Speisen & Getränken

Es ist nur erlaubt, alkoholfreie Getränke in PET-Flaschen und Tetrapacks mit maximal 0,5 Litern pro Person mitzunehmen. Ausnahmen gelten für gesundheitliche eingeschränkte Gäste und bei der Verpflegung von Kleinkindern.

Zwei alkoholische Cocktail Gin und Tonic, Negroni. Auf einem schwarzen Hintergrund aus Holz.

Zahlungsmittel

Im AMO Kulturhaus können Sie ausschließlich in bar bezahlen. Die Nutzung von EC-Karten und Kreditkarten ist derzeit leider noch nicht möglich.

Eine hellbeleuchtete Bar im Foyer mit weißen Stehtischen davor. Rechts, die Tür zum Großen Saal. Links, die Treppe zum Kleinen Saal.

Freizeit

Der anliegende Stadtpark bietet Möglichkeiten für schöne Spaziergänge, Boots- oder Rikschafahrten und vom Albinmüller-Turm hat man eine tolle Aussicht auf ganz Magdeburg. In den Gruson Gewächshäusern erlebt man Tropen hautnah.

Zwei alkoholische Cocktail Gin und Tonic, Negroni. Auf einem schwarzen Hintergrund aus Holz.

Events

Die besten Veranstaltungen in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Panoramablick über die Elbe und die historische Altstadt von Magdeburg mit Dom bei Sonnenuntergang in Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Nachtleben

Um den Abend ausklingen zu lassen bieten das angrenzende grieche Restaurant Troja und das Le Frog im Stadtpark die Möglichkeit auf ein leckeres Abendessen. Leckere Drinks und eine sommerliche Atmosphäre erwartet Sie im Montego Beachclub.

Zwei junge Freundinnen auf der Stadtstraße nach der Party

Unterkünfte

Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet Gästen Unterkünfte in jeder Größe und für jeden Geschmack.

Außenansicht auf ein Hotelschild

Gastgeberverzeichnis

Ob Hotel, Pension oder Jugendherberge – im Gastgeberverzeichnis der Touristeninformation gewinnen Sie schnell einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Zimmer.

Tische, Sofas mit Hängeleuchten und Pflanzen in einem modernen Hotel

Hotelempfehlungen

In der Nähe des AMO Kulturhauses befinden sich beispielsweise das Hotel Residenz Joop, City Pension Magdeburg oder die Apartments von Limehome.

Eine Gruppe von Freunden feiert und feiert im Hotel. Feier- und Partykonzept.
Was unsere Gäste sagen

Getränke, Preise sind echt gut. Einlass geht superschnell. Das Personal ist freundlich, alles in allem nur zu empfehlen.

★★★★★

Google Bewertung November 2022

Was unsere Gäste sagen

Sehr schön gelegen, mit viel Geschichte verbunden und Bahnhof ist auch in der Nähe

★★★★★

Google Bewertung Mai 2023

Was unsere Gäste sagen

Ein sehr schöner Ort für Veranstaltungen (Contaku). Großzügiges Gebäude mit angrenzendem Biergarten und schöner Kinderspielplatz unter Schattigen Bäumen. Jedes Jahr gerne wieder

★★★★★

Google Bewertung September 2022

Was unsere Gäste sagen

Schöner Veranstaltungsort. Gut erreichbar, übersichtlich, gut organisiert.

★★★★★

Google Bewertung März 2023

Was unsere Gäste sagen

Schöner Saal mit sehr guter Akustik, schneller Barbetrieb und genügend gepflegte Toiletten.

★★★★★

Google Bewertung November 2022

Unsere weiteren Locations

Hausordnung

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die die Versammlungsstätte und deren Gelände betreten und sich dort aufhalten. Das Hausrecht üben die Messe- und Veranstaltungsgesellschaft Magdeburg GmbH (MVGM) als Betreiber der Versammlungsstätte und der jeweilige Veranstalter aus. Die Durchsetzung des Hausrechts erfolgt durch hierzu beauftragte Ordnungsdienstkräfte bzw. durch Mitarbeiter der MVGM.

Die MVGM und der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, den Zutritt zur Versammlungsstätte für Besucher und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, insbesondere den Zutritt nur gegen Vorlage eines Eintrittsausweis bzw. einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.

Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person oder Personensorgeberechtigten gemäß Jugendschutzgesetz gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben. Jugendliche von dem vollendeten 16. Lebensjahr an haben wie Erwachsene uneingeschränkten Zutritt. Die Bestimmungen des Jugendschutzes gelten uneingeschränkt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen bleiben unberührt.

Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Mitarbeiter der MVGM, der Veranstalter und beauftragte Ordnungsdienstkräfte sind berechtigt, Ausweiskontrollen auf dem Gelände durchzuführen. Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden oder sich in sonstiger Weise unberechtigt in der Versammlungsstätte aufhalten, haben unverzüglich das Gebäude zu verlassen.

Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte und auf deren Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Die Nutzung von E-Zigaretten ist ebenfalls nicht gestattet.

Bei Störungen oder in Notfällen kann die Schließung von Räumen,  Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.

Aus Sicherheitsgründen können Körper- und Taschenkontrollen sowie die Verpflichtung zur Abgabe der Garderobe gegen eine Gebühr angeordnet werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, können jederzeit auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass-/ oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden.

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben nach Aufforderung die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen der des Betreibers oder des Veranstalters verstößt, ist zu unterlassen, insbesondere:

  • jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich –),
  • das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art,
  • das Mitnehmen von Tieren, Ausnahme: Assistenzhunde,
  • die Verunreinigung der Hallenbereiche oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden,
  • nicht genehmigte Versammlungen und Aufzüge aller Art.
  • Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:
  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Glas und andere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Getränke in Glasflaschen, alkoholfreie Getränke über 0,5 l und alle alkoholischen Getränke sowie Speisen
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

Lautstärke bei Musikveranstaltungen:

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Besucher darauf hinzuweisen, dass bei speziellen Musikveranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Versammlungsstätte hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften laut TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums).

Recht am eigenen Bild:

Werden durch Mitarbeiter der Versammlungsstätte, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in den Versammlungsstätte. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von drei Monaten entschieden wird.

Datenschutz: Nähere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.mvgm.de/de/datenschutzhinweise.

 

Magdeburg, 1. Januar 2019